Spielregeln

1. Arbeitsmittel:

  • Bestimmte Arbeitsmittel / Arbeitsmaterialien (siehe allgemeine Arbeitsmaterialliste) und fachbezogene Arbeitsmaterialien nach Angaben des Lehrers müssen in jeder Unterrichtsstunde vorhanden sein.
  • Wenn ein Schüler Arbeitsmaterial, Unterschriften, Entschuldigungen etc. vergessen hat, erfolgt ein Eintrag in die Liste „Vergessene Arbeitsmittel“ im Klassenbuch (mit Datum und Namenskürzel des Lehrers). Folgende Konsequenzen wurden beschlossen:
  • Bei dreimal vergessenem Arbeitsmaterial pro Fach werden die Eltern durch den Fachlehrer informiert.
  • Erfolgt nach der schriftlichen Elterninfo keine Besserung (ein 4. Mal vergessenes Arbeitsmaterial), erhält der Schüler einen schriftlichen Tadel mit einer erzieherischen Maßnahme durch den Fachlehrer.
  • Weitere Maßnahmen liegen im Ermessen des jeweiligen Lehrers.
  • Wird durch die Liste „Vergessenes Arbeitsmaterial“ eine Häufung in mehreren Fächern ersichtlich, erteilt der Klassenlehrer einen Tadel und/oder führt ein Elterngespräch.

2. Aufgabenbuch:

  • Jeder Schüler muss das schuleigene Aufgabenbuch mit allen wichtigen Informationen anschaffen und führen.
  • Der Stundenplan muss montags für die ganze Woche eingetragen sein.
  • Hausaufgaben werden an dem Tag eingetragen, für den sie aufgegeben sind.
  • Kontrolle der Aufgabenbücher erfolgt durch Klassen-, aber auch durch Fachlehrer.
  • Informationen für Eltern, Abgabetermine für Unterschriften etc. können sowohl in Form von Elternbriefen als auch im Aufgabenbuch oder in den Fachheften erscheinen.

3. Außerschulische Dinge:

  • Außerschulische Dinge können von den Lehrern eingesammelt und müssen evtl. von den Eltern abgeholt werden.
  • Für alle elektronischen Datenträger (z. Bsp.: MP3-Player und Handys) gilt folgende Regelung: Sie sind während der kompletten Schulzeit auf dem Schulgelände auszuschalten. Sie sind im Ranzen oder – zur Sicherheit – in der Kleidung, also z.B. in einer Jackeninnentasche, aufzubewahren. Verstöße werden grundsätzlich geahndet, indem eine Wegnahme der Geräte erfolgt. Die entsprechenden Schüler werden im Sekretariat in einer Liste vermerkt. Verstößt ein Schüler während des laufenden Schuljahres zum 2. Mal gegen die oben genannte Regel, erfolgt eine Mitteilung an die Eltern. Nach dem 3. Verstoß muss der Datenträger von den Eltern im Sekretariat abgeholt werden. Ordnungsmaßnahmen können erfolgen.

4. Blockieren des Bürgersteiges:

  • Es ist verboten, sich auf dem Bürgersteig vor der Schule und vor den Parkplätzen aufzuhalten, weil das Gefahrenpotential dort zu groß ist.
  • Aus versicherungstechnischen Gründen müssen sich die Schüler auf direktem Weg auf das Schulgelände begeben.
  • Schüler, die sich dieser Anordnung widersetzen, erhalten einen schriftlichen Tadel durch den Klassenlehrer, der auch gegebenenfalls mit Auflagen verbunden wird.

5. Doppelaufsichten und Lehrerwechsel:

  • Das Verlassen des Klassenraumes während Doppelaufsichten und Lehrerwechsel in den 5-Minuten-Pausen ist verboten.
  • Bei Doppelaufsichten hat der Schüler die Pflicht, auf seinem Platz sitzen zu bleiben.

6. Hausaufgaben:

  • Der Lehrer trägt die Hausaufgaben im Klassenbuch für den Tag ein, für den sie aufgegeben werden. (siehe auch Punkt 2!)
  • Wenn ein Schüler seine Hausaufgaben vergessen hat, erfolgt ein Eintrag in die Liste „Vergessene Hausaufgaben“ im Klassenbuch (mit Datum und Namenskürzel des Lehrers).

Folgende Konsequenzen wurden beschlossen:

  • Bei dreimal vergessenen Hausaufgaben pro Fach werden die Eltern durch den Fachlehrer informiert.
  • Erfolgt nach der schriftlichen Elterninfo keine Besserung (ein 4. Mal vergessene Hausaufgaben), erhält der Schüler einen schriftlichen Tadel mit einer erzieherischen Maßnahme durch den Fachlehrer.
  • Weitere Maßnahmen liegen im Ermessen des jeweiligen Lehrers.
  • Wird durch die Liste „Vergessene Hausaufgaben“ eine Häufung in mehreren Fächern ersichtlich, erteilt der Klassenlehrer einen Tadel und/oder führt ein Elterngespräch.

7. Hochsprache:

  • Schüler und Lehrer verwenden in allen schulischen Situationen ausschließlich die deutsche Hochsprache.

8. Höflichkeit:

  • Bei Verstoß gegen die Höflichkeit jedweder Art (z.B. Umgangston ) durch Schüler > Tadel
  • Bei Verstoß gegen die Höflichkeit jedweder Art (z.B. Umgangston ) durch Lehrer > suchen die Schüler mit ihren Eltern ein klärendes Gespräch mit dem Lehrer.

Eltern empfehlen, mehr positive Rückmeldungen für Schüler bei Verbesserungen zu geben, die Schüler mit Vornamen anzureden und die Notengebung transparenter zu machen, um Konflikte zu vermeiden.

9. Krankenzimmer:

  • Es dürfen nur Schüler mit einem ausgefüllten Laufzettel, den sie im Sekretariat vorzeigen, ins Krankenzimmer.
  • Auch eine eventuelle Begleitung muss auf dem Laufzettel vermerkt sein.

10. Klassenraumgestaltung:

  • Die Klassenraumgestaltung erfolgt vorrangig durch die Präsentation von Unterrichtsergebnissen.

12. Rechtschreibung:

  • Rechtschreibfehler in Klassenarbeiten, Tests und Hausaufgabenüberprüfungen sollen vom Lehrer markiert werden.
  • Rechtschreibfehler sollen selbstverständlich auch beim Abschreiben von der Tafel und im Heft vermieden werden.

13. Sauberkeit und Ordnung:

  • Der Fachlehrer achtet darauf, dass die Klasse am Stundenende für Sauberkeit und Ordnung im Klassen- bzw. Fachraum sorgt.
  • Müll muss grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
  • Kaugummi kauen während des Unterrichts ist verboten.
  • Jeder hat für Sauberkeit und Ordnung auch im Heft (siehe Sonderseite!), im Ranzen, im Mäppchen und an seinem Arbeitsplatz zu sorgen.

Empfehlung: Bei Verstoß gegen die Sauberkeit (Spucken, Kaugummi kauen, Müll,…) > Dienst außerhalb der Unterrichtszeit mit anschließender Kontrolle Bei unleserlicher Schrift > Texte erneut in gut lesbarer handschriftlicher Form zu Papier bringen

14. Tafeldienst:

  • Der Klassenleiter übernimmt die Einteilung des wöchentlichen Tafeldienstes. Bei Versäumnis des Tafeldienstes vermerkt der Fachlehrer ein rotes „T“ hinter/vor dem Namenskürzel im Klassenbuch. Empfehlung bei dreimal versäumtem Tafeldienst > Gedächtnisübung/Tafeldienst um eine Woche verlängern

15. Toilettenbesuche:

  • Toilettenbesuch wird vom Lehrer der Folgestunde erlaubt.
  • Mädchen der Klassen 5-7 besuchen die für diese Klassen vorgesehene Mädchentoilette (siehe Schild), Mädchen der Klassen 8-10 besuchen die für ihre Klassen vorgesehene Toilette (siehe Schild).
  • Der Aufenthalt in der Toilette ist nur zum Verrichten der Notdurft gestattet.
  • Ein Herumstehen in diesen Räumlichkeiten oder gar ein Toilettenbesuch zu zweit oder mit mehreren in einer Toilettenkabine ist verboten.
  • „Täter“ müssen grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit putzen.

16. Verlassen des Schul- und Pausengeländes:

  • Verlässt ein Schüler während der für ihn geltenden Unterrichtszeit das Schulgelände, erhält er einen schriftlichen Tadel mit einer Auflage.
  • Bei Häufung wird die Klassenkonferenz einberufen, um eine Ordnungsmaßnahme zu beschließen.
  • Verlässt ein Schüler das Pausengelände (weiße Linie!), erhält er einen schriftlichen Tadel mit einer Auflage.

17. Pünktlichkeit:

  • Zu Unterrichtsbeginn legen die Schüler ihre Arbeitsmaterialien bereit, befinden sich ruhig an ihrem Platz, die Begrüßung erfolgt stehend, somit ist ein konzentrierter Unterrichtsbeginn gewährleistet.
  • Alle Zuspätkommenden werden immer mit Zeitangabe ins Stammklassenbuch eingetragen. Bei fehlendem Klassenbuch soll ein Zettel mit diesen Angaben an den Klassenleiter weitergeleitet werden.
  • Das pünktliche Unterrichtsende muss vom Lehrer frühzeitig vorbereitet werden, damit für Ordnung gesorgt werden kann (z.B. Stühle hochstellen, Tafel putzen, Müll entsorgen, …).

Empfehlung der SV: Pünktliches Stundenende ca. 3 Min vorher vorbereiten, z.B. durch Piepser, Hinweis, optisches Signal. Dies führt zu einem organisierten Ablauf.

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